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Vorsicht für alle Slowenien-Reisende! In der letzten Zeit sind vermehrt gefälschte Jahresvignetten für Pkw aufgetaucht.
Wird man mit einer gefälschten Vignette erwischt, drohen hohe Strafen. Gestraft wird sowohl die Benützung einer gefälschten Vignette als auch das Fahren ohne gültige Vignette auf einer slowenischen Autobahn. Hier kommt es zu Strafgeldern von 300 bis 800 Euro. Zusätzlich muss man für die Weiterfahrt eine neue, gültige Vignette kaufen. Die slowenischen Behörden dürfen die Strafe an Ort und Stelle kassieren, wobei bei Sofortzahlung ein "Rabatt" vorgesehen ist. Weigert sich der Betroffene, die Strafe zu bezahlen, können als Sicherheitsleistung der Reisepass bzw. Personalausweis und/oder die Fahrzeugpapiere eingezogen werden
Die gefälschten Vignetten lassen sich relativ einfach von den Originalen unterscheiden. Bei den Imitaten reicht die Schutzfolie über die Ecken hinaus, außerdem fehlen die senkrechten schwarzen Sicherheitsstreifen. Die Textur der Fälschungen ist überdies papierähnlich und nicht so glatt, wie bei der echten Vignette.
Um Probleme dieser Art zu vermeiden ist es am sichersten die Vignetten nur an offiziellen Verkaufsstellen der slowenischen Autobahngesellschaft DARS zu erwerben. Außerdem ist es ratsam den Verkaufsbeleg zusammen mit der Schutzfolie aufzubewahren, um so den legalen Kauf nachzuweisen.
Autofahrerin von Eisblock erschlagen
Eine Autofahrerin ist in Frankreich durch einen Eisblock getötet worden. Nach Polizeiangaben fuhr die 51-jährige auf einer Landstraße nahe Chapelle-d´Huin bei Besancon im Nordosten des Landes in eine Kurve, als sich von der Dachplane eines entgegenkommenden Sattelzuges ein Eisbrocken löste. Der Block durchbrach die Windschutzscheibe und traf die Frau am Kopf
Gefahr durch Wasser und schwere Eisplatten und die Machtlosigkeit von LKW-Fahrern
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Folgende winterliche Gefahrenszene hat fast jeder schon einmal erlebt: Man fährt hinter einem Lkw und plötzlich lösen sich von dessen Dach Eisschollen die auf der eigenen Windschutzscheibe oder unmittelbar vor dem eigenen Fahrzeug zerbersten. Meistens passiert es frühmorgens, wenn nach einer kalten Nacht das Wasser auf der Plane des Aufliegers zu massiven Platten gefroren ist. Nach kurzer Fahrstrecke lösen sie sich und stürzen in einer Kurve oder bei einem Bremsmanöver herab. Sie sind genauso gefährlich wie Stahlplatten oder Steine, die auf die Fahrbahn geworfen werden. Im Einzelfall können sie sogar Autoscheiben durchschlagen. |
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| Der Versuch der Autofahrer diesen Geschossen auszuweichen, führt immer wieder zu schweren Unfällen. | |
| Mehrere Hundert Liter Wasser können sich auf einer LKW-Plane ansammeln und zwischen den Spriegeln zu 2 Meter breiten und 0,5 Meter langen Schollen gefrieren. Das sind im schlimmsten Fall 100 Kilo schwere Stücke aus purem Eis, die bei Tempo 80 km/h auf den nachfolgenden oder entgegenkommenden Verkehr fliegen. |
| Das heißt, wenn eine Rieseneisscholle durch eine Scheibe schlägt und einen PKW-Fahrer oder einen anderen Verkehrsteilnehmer tötet, wird der LKW-Fahrer zur Rechenschaft gezogen, weil er dann in der Verantwortung steht eine fahrlässige Tötung begangen zu haben. Jeder Brummifahrer ist für LKW und Ladung verantwortlich und dazu zählen auch Eis und Schnee auf dem Dach. Diese ungebetenen Begleiter teilweise zu entfernen, ist jedoch nur bei einem unbeladenen LKW möglich. Mit einer Stecklatte oder einem Besenstiel stößt der Fahrer von innen gegen die Dachplane, der Schnee löst sich oder das Eis bricht. Mit dieser Methode kann der Fahrer die Dachlast nicht vollständig entfernen und stellt zudem noch eine Gefahr durch herabfallende Teile dar. Ist der LKW beladen heißt es meist ohne Sicherung auf das vier Meter hohe Fahrzeug zu steigen. Passiert dem Brummifahrer dabei etwas, verweigern Berufsgenossenschaften unter Umständen den Versicherungsschutz. Außerdem kostet die Säuberung auch Zeit – und die ist bekanntlich kostbar. |
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| Rechtliche Folgen im Schadensfall bei nicht sachgemäßem Zustands des Fahrzeugdachs |
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| Nicht erst seit den jüngsten schweren Unfällen hat die Polizei deshalb ein scharfes Auge auf die ungebetenen Dachlasten. Bei den Kontrollen der Schwerlastverkehrskommandos der Autobahnpolizei, ist ein Blick aufs Dach in den Wintermonaten Routine für die Beamten. Wer durch Schnee- und Eisfrachten auffällt, muss – nicht nur bei einem Unfall – mit Konsequenzen rechnen. Verliert ein Lkw während der Fahrt Schnee- und Eisreste ohne dabei jemanden zu behindern oder beschädigen, so treten die Bestimmungen des § 23 i.V.m. § 49 StVO in Kraft. |
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Da der Fahrer für den ordnungsgemäßen Zustand des Lkw verantwortlich ist und somit vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 23 StVO StVO verstoßen hat, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld bis max. 30 Euro geahndet wird. Der Fahrzeughalter könnte nach §§ 31 und 69a StVZO nur belangt werden, wenn er vom Zustand des Fahrzeugs Kenntnis hätte und dieses sich in seinem Zugriffsbereich befände. Eine Verantwortlichkeit seinerseits ist also auszuschließen, wenn der Fahrer unterwegs ist. Wurde jedoch eine Übertragung der Halterverantwortlichkeit auf den Disponenten oder Leiter des Fuhrparks zuvor schriftlich festgehalten, ist auch dies rechtsverbindlich. Wenn der Fahrer nun durch die Vernachlässigung seiner Pflichten einen Unfall verursacht bei dem auch Personen zu Schaden kommen, könnte der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB erfüllt sei. Bei einem tödlichen Unfallausgang besteht sogar die Möglichkeit, dass sich der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten hat. |
17 Prozent haben keine Warnweste mit
Auch eineinhalb Jahre nach der Einführung lässt die Warnwestenpflicht Österreichs Autofahrer kalt. Besonders schlimm: Die Wiener.
Wien - Über eineinhalb Jahre nach der Einführung lässt die Warnwestenpflicht in Österreich viele Autofahrer immer noch kalt: Das konstatierte der ARBÖ, der bei rund 5.000 Autofahrern im Oktober eine Stichproben-Untersuchung durchführte. 17 Prozent hatten im Auto keine Warnweste mit, 26 Prozent hatten bei Pannen auf der Autobahn keine Sicherheitsweste an, obwohl das vom Gesetz her vorgeschrieben ist.
Schlimme Wiener
Bei den Autolenkern, die im Auto keine Warnweste mitführten, waren die Wiener die "Schlimmsten" (40 Prozent), gefolgt von Burgenland (26 Prozent), Salzburg (8 Prozent), Oberösterreich (7 Prozent), Vorarlberg und Steiermark (je 5 Prozent), Niederösterreich (4 Prozent) und Tirol (2 Prozent).
Seit 1. Mai 2005 Pflicht
Seit 1. Mai 2005 ist in Österreich das Mitführen einer Warnweste im Auto Pflicht. Die Weste darf gelb, rot oder orange sein, muss der ÖNORM EN 471 entsprechen und ist im Fall einer Panne oder eines Unfalls anzuziehen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Die Warnweste sollte möglichst griffbereit aufbewahrt werden, also nicht im Kofferraum.
Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.
Sowohl das Nichtmitführen als auch das Nichttragen der Westen ist strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro. "In der Praxis ist zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in der Höhe von 14 Euro ausgestellt wird", sagte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
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