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Alles über Warnwesten
Gute Sichtbarkeit steht für die Sicherheit an erster Stelle. Sichtbarkeit kann über
LEBEN und TOD entscheiden
Am 1. April 2004 wurde das Mitführen der Pannenweste ( Warnweste ) erstmals in Italien zur gesetzlichen Verpflichtung für alle Autofahrer, diesen Bestimmungen haben sich nach und nach immer mehr europäische Länder wie Österreich, Portugal, Spanien angeschlossen. Grund für dieses Gesetz sind unter anderem die steigenden Zahlen an Personenunfällen auf Autobahnen und Überlandstrassen, die durch schlechte oder nicht sichtbare Kleidung verursacht wurden. Dunkelmänner werden durch schwarze Löcher von der Dunkelheit verschluckt.
Die Anschaffungskosten einer Warnweste betragen oft weniger als 5.- Euro. Das ist angesichts des möglichen Nutzens problemlos vertretbar.
Wer hat folgende Situation noch
nie erlebt?
Autopanne bei Nacht oder schlechter Sicht. Ihr Auto steht beleuchtet und
mit Warndreieck am Straßenrand - und was ist mit Ihnen?
Durch die Verwendung von Warn- und Pannenwesten könnten diese erschreckenden Unfallzahlen deutlich reduziert werden. Pannen passieren oftmals in der Nacht oder bei schlechter Sicht insbesondere bei der Unfallhilfe, Platzierung des Warndreiecks oder Reifenwechsel und beim Gang zur Notrufsäule besteht die Gefahr in der Dunkelheit übersehen zu werden, denn womit man als Auto- oder LKW Fahrer auf der Autobahn am wenigsten rechnet, sind Fußgänger selbst, wenn sie sich nur auf dem Seitenstreifen aufhalten. Zusätzlich zum Stress des Reifenwechsels kommt noch die ungestellte Frage nach der Sicherheit durch Sichtbarkeit. Bei einer Panne sollte sich die aussteigende Person sofort durch eine Pannenweste schützen. Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das Aufstellen des Pannendreiecks, der Reifentausch oder der Weg zur Notrufsäule wird kein Pokerspiel mit dem Tod.
Geht Ihnen jetzt ein Licht auf?
Warn- und Pannenwesten von der Fa. UMS machen Sie früher sichtbar und
geben vorbeifahrenden Autofahrern bereits ca.150 Meter vorher die Chance
zu reagieren. In unbeleuchtetem Zustand sind Sie in vielen Fällen erst
30 Meter vorher zu sehen...
... und wie war doch noch die Formel für den Bremsweg?
Bei einer Geschwindigkeit von 50km/h benötigen Sie auf
trockener Fahrbahn: Reaktionsweg: 15m + Bremsweg 25m =
Anhalteweg 40m
nasser Fahrbahn: Reaktionsweg: 15m + Bremsweg 50m =
Anhalteweg 65m
Schnee, Laub, Rollsplit, Erde: Reaktionsweg: 15m + Bremsweg 100m =
Anhalteweg 115m
Straßenglätte, Eis Reaktionsweg: 15m + Bremsweg 250m =
Anhalteweg 265m
Wir appellieren an alle
Autofahrer:
Achten sie in jedem Fall beim Kauf ihrer Weste auf Qualität, damit sie
im Pannenfall nicht selbst zum Opfer werden.
In europäischen Ländern müssen die Warnwesten der DIN EN 471 entsprechen, EN 471 ist die europäische Standardnorm für deutlich sichtbare Warnkleidung. Für die Warnschutzkleidung ergeben sich 3 Klassen, die aus den Mindestflächen an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und reflektierendem Material ergeben.
WICHTIG: Ihre Warnweste ist in der nähe ihres Fahrersitz zu verstauen und schon im PKW bei einer Panne anzukleiden. Niemals im Kofferraum!.
Oft sieht man, dass die Warnwesten in Kraftfahrzeugen aus verschiedensten Gründen nur über einen der Sitze übergehängt werden. Dabei ist aber zu bedenken, dass die reflektierenden Fasern, wenn sie dauernder Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden, ihre Reflexionsfähigkeit innerhalb kürzester Zeit verliert. Die Schutzwirkung der Warnweste nicht mehr gegeben ist und diese nicht mehr dem gesetzlichen Anforderung entspricht. Außerdem können solcherart aufbewahrte Warnwesten bei einem Verkehrsunfall die Wirkung der in Sitzlehnen angebrachten Airbags beeinträchtigen.
Länder, in denen Warnwesten im
Straßenverkehr vorgeschrieben sind
In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden,
wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall
beziehungsweise einer Panne verlassen wird. Die vorgeschriebenen
Warnwesten müssen das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Für
alle Länder gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb
geschlossener Ortschaften besteht. Im Detail bestehen bei den
Vorschriften der einzelnen Länder große Unterschiede. In manchen Ländern
muss nur eine Weste mitgeführt werden; in anderen muss für jeden
vorhandenen Sitzplatz eine Warnweste vorhanden sein.
(Laut neuesten ADAC-Berichten benötigen Sie für jede Autofahrt nach und
in Italien, Spanien oder Portugal für jeden Mitfahrer nun doch jeweils
eine eigene Sicherheitsweste bzw. Warnweste). Eine weitere
Spielart ist die Vorschrift, dass keine explizite Mitführverpflichtung
besteht, aber eine Verwendungsverpflichtung im Fall einer Panne oder
eines Unfalles. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder
Einige Länder im Überblick
Deutschland: In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben, wird aber auch für Privatleute empfohlen.
Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw.) müssen seit 1. Mai 2005 eine Warnweste (vom Fahrersitz leicht erreichbar) mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen eines Gebrechens oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Bei nicht anlegen der Warnweste wird dies mit einem Bußgeld von 14.- Euro -2.180.-Euro
Portugal: Auch in Portugal ist es seit 25. Juni 2005 vorgeschrieben, eine Warnweste im Pkw mitzuführen und während des Aufstellens eines Warndreiecks bei Unfall oder Panne zu tragen. Wer keine Warnweste im Auto hat, muss mit einer Geldbuße von 60 bis 300 Euro rechnen. Wenn man die Weste nicht anlegt, beträgt das Bußgeld 120 bis 600 Euro. Mitführungspflicht besteht nur für in Portugal zugelassene Fahrzeuge.
Spanien: In Spanien gilt diese Pflicht seit 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen.
Das Nichtanlegen der in Spanien seit 2004 vorgeschriebenen Warnweste wird mit einem Bußgeld von 91 Euro geahndet. Ohne Bußgeld kommt allerdings derjenige davon, der keine Weste im Auto mitführt.
Italien: Seit dem 1. April 2004 müssen in jedem Fahrzeug auf italienischen Straßen Warnwesten mitgeführt werden. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, dann muss auch jede Person, die aus dem Fahrzeug aussteigt, die Warnweste verwenden.
Wer die Weste nicht trägt und sich dabei erwischen lässt, zahlt ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro.
In Frankreich und Schweden ist eine Warnwestenpflicht in Planung.
Tschechien: für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Kroatien: Ab Januar 2006 ist die Warnweste auch in Kroatien Pflicht, nicht nur für Auto- sondern auch für Motorradfahrer